Recht auf Demonstration
Ein Kollektiv zur Verteidigung von Klimaaktivist*innen hat eine Finanzierungskampagne auf wemakeit gestartet, um die Meinungsfreiheit und die Freiheit der friedlichen Versammlung zu verteidigen.
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Was ist passiert?
Im Juni 2020 (@NoGoingBack, Quaibrücke, kurz: QB) und im Oktober 2021 (Rebellion gegen das Aussterben, Uraniastrasse, kurz: RGA) fanden in der Zürcher Innenstadt unbewilligte, aber strikt friedliche Kundgebungen statt. Dauer der Störung: zwischen 3 Minuten und rund 3 Stunden. Beide Aktionen waren den Behörden im Voraus angekündigt worden. Im Fall der RGA erfolgte diese Ankündigung mittels eines offenen Briefs an den Bundesrat («Letzter Aufruf vor der Rebellion», 22.6.2021). In diesem Brief wurde die Regierung öffentlich aufgefordert, innerhalb von drei Monaten... ... «die Wahrheit über den Klima- und ökologischen Notstand zu sagen», indem sie der Bevölkerung ungeschminkt die dramatischen, teils bereits real und teils irreversiblen Folgen des Klimawandels darlegt; ... glaubwürdig anzukündigen, «dass das Ziel der Netto-Null-Emissionen spätestens bis 2025 erreicht werden kann» und auf welche Weise; ... «Bürger*innenversammlungen» einzuberufen, um «gemeinsam den Weg zur Erreichung der oben genannten Ziele festzulegen».
Da ihr Brief unbeantwortet blieb, trugen rund 200 Aktivist*innen ihren Protest wie angekündigt friedlich auf die Strasse (ab dem 4.10.2021), im Rahmen der «Rebellion gegen das Aussterben» [RGA].
Ihr Sitzstreik wurde umgehend von der Polizei umstellt. Nach einer Ermahnung und einer kurzen Wartefrist kam es zu einer Massenverhaftung. Dieser Ablauf wiederholte sich an den folgenden Tagen (bis zum 8.10.2021). Während des Verhaftungsverfahrens wurden die Aktivist*innen Leibesvisitationen oder erkennungsdienstlichen Massnahmen unterzogen (einschliesslich DNA-Entnahme). Während einige von ihnen nach wenigen Stunden freigelassen wurden, blieben andere ohne ersichtlichen Grund bis zu 48 Stunden in Haft. Schliesslich erhob die Staatsanwaltschaft gegen alle Festgenommenen Anklage: «Nötigung!». Aufgrund ihrer inhaltlich identischen Strafbefehle beantragten Aktivist*innen wiederholt eine Zusammenlegung ihrer Verfahren. Da ihnen dies verweigert wurde, mussten sie einzeln alle Instanzen durchlaufen. Diejenigen unter ihnen, die die erhebliche finanzielle und psychische Belastung eines langen Strafverfahrens nicht tragen konnten, wurden inzwischen rechtskräftig verurteilt, mit entsprechendem Eintrag im Strafregister und dessen bekannten Folgen.
Die 14 Fälle, die schliesslich vom Bundesgericht beurteilt wurden, werden heute an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte weitergezogen. Die Betroffenen rufen zu breiter Unterstützung auf über die Seite wemakeit.com/projects/revons-de-droits
Wofür werden die Spenden konkret verwendet ?
Mit den Spenden werden rund 20 Aktivist*innen unterstützt, die ihre Klagen nötigenfalls bis Strassburg weiterziehen. Sie machen das als Fürsprecher der rund 300 Verhafteten während der Aktionen von Extinction Rebellion in Zürich im Juni 2020 und Oktober 2021. Die Verhafteten wurden systematisch der Nötigung (Art. 181 Strafgesetzbuch) angeklagt, was einen Eintrag im Strafregister zur Folge hat. Das schwerwiegende Delikt Nötigung wird ihnen vorgeworfen, weil sie ihre Meinung friedlich, manchmal auch tanzend und singend, auf der Strasse geäussert haben. Autofahrer seien "gezwungen worden, zu warten oder einen Umweg zu machen" (Auszug aus dem Strafbefehl). Diese Sanktionen wurden unterschiedslos gegen alle von der Polizei kontrollierten Personen verhängt, unabhängig davon, welche Rolle sie in der Aktion übernommen hatten. Auch die "Peacekeeper", deren Aufgabe es beispielsweise war, Passant*innen und Autofahrer*innen den Zweck der Aktion zu erklären, wurden festgenommen und der Nötigung angeklagt. Ein in der Schweiz beispielloser Versuch, von der Teilnahme an Demonstrationen abzuschrecken.

Der EGMR und die UNO-Organe haben einen klaren Rahmen für die Ausübung der Grundfreiheiten gesetzt. Wir wollen sicherstellen, dass jeder, der sich an diesen Rahmen gehalten hat, einfach und kostenfrei zu seinem Recht kommen kann. Wir beabsichtigen ausserdem, uns auf nationale und internationale Menschenrechtsgremien zu stützen, um solche missbräuchlichen Anklagen anzuprangern und wenn möglich zu verhindern.
Fragen richten Sie bitte an : rga-legal@riseup.net
Videos der Aktionen
20. Juni 2020: https://youtu.be/mdIHyBBHhaQ?t=2
4. Oktober 2021: https://youtu.be/MBxyNXN-fT8?t=80
5. Oktober 2021: https://youtu.be/p2jQV5PnHZE?t=9
6. Oktober 2021: https://youtu.be/y5XinGTQGU8?t=19
7. Oktober 2021: https://youtu.be/R-5-h-Mj77I?t=18
8. Oktober 2021: https://www.nau.ch/news/schweiz/extinction-rebellion-polizei-nimmt-erste-aktivisten-fest-66018946
Direkt spenden
Ein Kollektiv zur Verteidigung von Klimaaktivisten hat eine Finanzierungskampagne gestartet, um die Anwaltskosten von Personen zu decken, gegen die derzeit ein Verfahren läuft.
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